Die Liefer- und Zahlungsbedingungen der BestProTec Bayern GmbH

§ 1 Allgemeines

(1) Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen des Verkäufers, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.
(2) Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind. Im anderen Falle wird diesem im Voraus für alle, anderen künftigen Geschäfte ausdrücklich widersprochen.


§ 2 Angebote, Lieferfristen

(1) Angebote sind freibleibend; Zwischen- und Lagerverkauf bleiben vorbehalten. Soweit nichts anders auf den Produktseiten angegeben, sind alle Waren innerhalb der angezeigten Lieferfristen lieferbar.
(2) Verkaufspreise gelten als Festpreise. Wir liefern Waren (Flüssigstoffe in Kanister) gegen Vorkasse, per Nachnahme, Sofortüberweisung oder PayPal.
(3) Entfeuchtungs- und Sanierungsputze werden nur nach Rechnungsstellung und Zahlungseingang (Vorkasse, PayPal oder Sofortüberweisung) innerhalb Deutschland geliefert. Nachnahme ist nicht möglich. Dies gilt auch für Palettenware.
(4) Für Flüssigprodukte (haushaltsübliche Kleinmengen bis 30 Liter) beträgt die Lieferfrist ca. 3-4 Werktage. Für EFP- und Sanierputze sowie Palettenware beträgt die Lieferfrist ca. 10 Werktage.

(5) Die Anlieferung von Paletten ist durch den Käufer und der beauftragten Spedition selbst zu vereinbaren. Die örtlichen Gegebenheiten sind rechtzeitig mit der Spedition abzustimmen um eine ordnungsgemäße Anlieferung durch geeignete Transportmittel zu ermöglichen.


§ 3 Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit

(1) Lieferungen flüssiger Produkte sind nur in Deutschland, EU-Ländern und Ländern wie Andorra, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Vatikanstadt möglich. Die Lieferung von Kleinmengen (Flüssigstoffe bis 30 Liter) erfolgt in der Regel über DHL. Innerhalb Deutschlands liefern wir ab einem Bestellwert von € 75,00 versandkostenfrei. In allen anderen Ländern fallen gesonderte Kosten an, die beim Bestellvorgang angezeigt werden.
(2) Lieferungen für EFP-Entfeuchtungsputze sind nur an Lieferadressen in Deutschland möglich. Die Lieferung von Entfeuchtungsputzen erfolgt als versandfreie Speditionsware. Wir weisen darauf hin, dass bei nichterfolgter Palettenrückgabe die Spedition berechtigt ist vom Kunden Pfand zu erheben.
(3) Für Lieferungen des Verkäufers ist die Verladestelle Erfüllungsort. Lieferung erfolgt an die befahrbare Stelle; bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die Kosten. Bei Zufuhr werden Frachtkosten in Höhe des jeweils gültigen Satzes in Rechnung gestellt.
(4) Lieferung „frei Baustelle“ oder „frei Lager“ bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlangt der Käufer das Verlassen der befahrbaren Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten und ein erschwertes Abladen werden dem Käufer berechnet.
(5) Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.